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   OLG Karlsruhe, 11.11.1996 - 1 Ss 154/96   

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OLG Karlsruhe, 11.11.1996 - 1 Ss 154/96 (https://dejure.org/1996,9798)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.11.1996 - 1 Ss 154/96 (https://dejure.org/1996,9798)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. November 1996 - 1 Ss 154/96 (https://dejure.org/1996,9798)
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  • OLG Düsseldorf, 30.01.1987 - 5 Ss 463/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1996 - 1 Ss 154/96
    Ein Hindernis in diesem Sinne bereitet auch, wer absichtlich scharf bremst, um einen anderen zum Anhalten zu zwingen (vgl. BGH VRS 53, 355; OLG Düsseldorf VRS 73, 41).

    Auf die subjektive Tatseite, die bewußte Zweckentfremdung, kann dann geschlossen werden, wenn aus einer hohen Geschwindigkeit abrupt auf eine geringe Geschwindigkeit heruntergebremst wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 73, 41, 42).

    Sollten sich die Voraussetzungen des § 315 b StGB nicht feststellen lassen, wird der Vorgang unter dem Gesichtspunkt der Nötigung zu prüfen sein (vgl. OLG Düsseldorf VRS 73, 41, 42; VRS 82, 121 ).

  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1996 - 1 Ss 154/96
    Die Anwendung des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB im fließenden Verkehr setzt voraus, daß der Fahrzeugführer mit seinem verkehrswidrigen Verhalten bewußt verkehrsfremde Ziele verfolgt, das von ihm geführte Fahrzeug in verkehrsfremder Art und Weise als Mittel benutzt, das Bereiten des Hindernisses also nicht bloß eine Folgeerscheinung, sondern Zweck der verbotenen Fahrweise ist (BGHSt 21, 301 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.1991 - 5 Ss 383/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1996 - 1 Ss 154/96
    Sollten sich die Voraussetzungen des § 315 b StGB nicht feststellen lassen, wird der Vorgang unter dem Gesichtspunkt der Nötigung zu prüfen sein (vgl. OLG Düsseldorf VRS 73, 41, 42; VRS 82, 121 ).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1996 - 1 Ss 154/96
    Ein Hindernis in diesem Sinne bereitet auch, wer absichtlich scharf bremst, um einen anderen zum Anhalten zu zwingen (vgl. BGH VRS 53, 355; OLG Düsseldorf VRS 73, 41).
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